Teilnahmebedingungen Gewinnspiel ELE Loge
Bedingungen für die Teilnahme am Gewinnspiel „ELE Loge auf Schalke“ mit der ELE Card
§ 1 Gewinnspiel
Im Rahmen eines bis zum 05.05.2024 laufenden Gewinnspiels auf der Website www.elecard.de verlost die
Emscher Lippe Energie GmbH (ELE) fünf mal zwei Karten für die ELE Loge in der VELTINS-Arena für das
Zweitligaspiel des FC Schalke 04 gegen Hansa Rostock am 33. Spieltag der Saison 2023/2024 (11.05.2024,
Anpfiff: 13.00 Uhr), inklusive Buffetangebot ab zwei Stunden vor Spielbeginn, in der Halbzeitpause und
unmittelbar nach Spielende. Der FC Schalke 04 e. V. ist weder Sponsor dieses Gewinnspiels noch anderweitig
daran beteiligt.
§ 2 Teilnahme
(1) Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist bis zum 05.05.2024 ausschließlich über das Internet unter
www.elecard.de möglich.
(2) Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen, die im Zeitraum des Gewinnspiels Kunde/Kundin
der ELE sind und eine gültige, auf ihren Namen ausgestellte ELE Card besitzen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter*innen bzw. Angehörige von Mitarbeiter*innen der ELE oder eines mit ELE
verbundenen Unternehmens sowie Personen, die unmittelbar an der Planung oder Durchführung des
Gewinnspiels beteiligt sind. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind ferner Personen unter 18 Jahren
sowie Personen, die nicht voll geschäftsfähig sind.
(3) Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt, indem die teilnahmeberechtigte Person in das Online-
Teilnahmeformular ihren vollständigen Namen (Vor- und Nachnamen), ihre Anschrift (Straße, Hausnummer,
Postleitzahl und Ort), ihre E-Mail-Adresse, ihre Telefonnummer und ihre ELE Card Kartennummer
eingibt und anschließend durch Setzung jeweils eines Häkchens die Kenntnisnahme der vorliegenden
Teilnahmebedingungen bestätigt, der Nutzung ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen
des Gewinnspiels zustimmt und auf „Jetzt teilnehmen“ klickt.
(4) Die Gewinnspielteilnahme ist nur einmal pro teilnahmeberechtigter Person möglich. Eine Mehrfachteilnahme erhöht nicht die Gewinnchance, da jede teilnahmeberechtigte Person nur einmal in die Verlosung aufgenommen wird.
(5) ELE behält sich das Recht vor, Personen, die sich durch den Einsatz von Hilfsmitteln oder durch sonstige
Manipulation der Chancengleichheit Vorteile verschaffen, bei der Teilnahme falsche Angaben machen
oder in sonstiger Weise gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, von der Teilnahme auszuschließen.
ELE ist in derartigen Fällen berechtigt, den Gewinn – auch nachträglich – abzuerkennen oder
zurückzufordern.
§ 3 Durchführung und Abwicklung
(1) Die Auslosung der Gewinner*innen erfolgt am 06.05.2024. An der Verlosung nehmen alle Personen
teil, die bis zum 05.05.2024 per Online-Teilnahmeformular an dem Gewinnspiel teilgenommen haben
und zur Teilnahme an der Verlosung berechtigt sind. Alle Gewinner*innen erhalten von ELE je zwei
Karten für die ELE Loge in der VELTINS-Arena für das Spiel des FC Schalke 04 gegen Hansa Rostock am
33. Spieltag der Saison 2023/2024 am 11.05.2024.
(2) Die Gewinner*innen erklären sich damit einverstanden, namentlich auf www.elecard.de veröffentlicht
zu werden.
(3) Die Tickets für das Spiel werden von ELE in digitaler Form an die von den Gewinner*innen im Online-
Teilnahmeformular jeweils angegebene E-Mail-Adresse versendet.
(4) Der Anspruch auf einen Gewinn verfällt, wenn die Übermittlung des Gewinns aus Gründen, die in der
Person des Gewinners/der Gewinnerin liegen, nicht rechtzeitig zu Beginn der Veranstaltung erfolgen
kann.
(5) Mit Annahme und Einlösung des Gewinns unterliegt der Gewinner/die Gewinnerin den Geschäftsbedingungen des FC Schalke 04 e. V. sowie der Grundstücks- und Stadionordnung der VELTINS-Arena.
(6) Die An- und Abreise zum Spiel sind nicht Bestandteil des Gewinns. Sämtliche Kosten für die An- und
Abreise sowie gegebenenfalls anfallende Kosten für die Inanspruchnahme von Leistungen, die nicht
Bestandteil des Gewinns sind, beziehungsweise über den darin enthaltenen Leistungsumfang hinausgehen
(z. B. Garderobe, zusätzliche Speisen und Getränke, Nutzung kostenpflichtiger Parkplätze, etc.),
sind von den Gewinner*innen selbst zu tragen.
(7) Eine Barauszahlung des Gewinns oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist in keinem Fall möglich.
(8) Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz kann nicht abgetreten werden.
§ 4 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
ELE behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu
beenden, insbesondere dann, wenn aus technischen oder sonstigen Gründen eine ordnungsgemäße und
chancengleiche Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige
Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers/einer Teilnehmerin verursacht wurde, kann ELE von
dieser Person den ihr hierdurch entstandenen Schaden ersetzt verlangen.
§ 5 Haftung
(1) Mit Aushändigung des Gewinns geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Gewinner/die Gewinnerin über und ELE wird von jeglicher diesbezüglicher Haftung frei.
(2) ELE tritt im Zeitpunkt des Gefahrübergangs alle Gewährleistungsrechte an den jeweiligen Gewinner/die
jeweilige Gewinnerin ab und haftet nicht für Mängel an dem verlosten Gewinn. ELE wird jedoch, soweit
möglich, bei der Regulierung von Gewährleistungsansprüchen behilflich sein. §§ 521 und 523f.
BGB bleiben unberührt.
(3) ELE haftet nicht für die Folgen einer berechtigten Änderung des Gewinns (z. B. durch Verlegung des
Spiels auf einen anderen Termin), eines Zuschauerausschlusses oder einer berechtigten Spielabsage
durch den Veranstalter. Die Möglichkeit der Auszahlung des Gewinnwertes ist ausgeschlossen.
§ 6 Sonstiges
(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(2) Ausschließlich anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist
Gelsenkirchen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder nachträglich unwirksam werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit und Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.