Teilnahmebedingungen Gewinnspiel Taylor Swift

Bedingungen für die Teilnahme am Gewinnspiel „Taylor Swift“ mit der ELE Card
§ 1 Gewinnspiel
Im Rahmen eines bis zum 10.07.2024 laufenden Gewinnspiels auf der Website www.elecard.de verlost die
Emscher Lippe Energie GmbH (ELE) insgesamt 7 x 2 Karten für die drei Taylor Swift-Konzerte der „The Eras
Tour“ in der VELTINS-Arena: 2 x 2 Karten für das Konzert am 17.07.2024, 2 x 2 Karten für das Konzert am
18.07.2024 und 3 x 2 Karten für das Konzert am 19.07.2024. Die Karten gelten jeweils für den LaOla-Club,
inklusive Buffetangebot ab zwei Stunden vor Konzertbeginn, während des Konzerts und unmittelbar nach
Konzertende. Der FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e. V. ist weder Sponsor dieses Gewinnspiels noch anderweitig
daran beteiligt.
§ 2 Teilnahme
(1) Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist bis zum 10.07.2024 ausschließlich über das Internet unter
www.elecard.de möglich.
(2) Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen, die im Zeitraum des Gewinnspiels Kunde/Kundin
der ELE sind und eine gültige, auf ihren Namen ausgestellte ELE Card besitzen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter*innen bzw. Angehörige von Mitarbeiter*innen der ELE oder eines mit ELE
verbundenen Unternehmens sowie Personen, die unmittelbar an der Planung oder Durchführung des
Gewinnspiels beteiligt sind. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind ferner Personen unter 18 Jahren
sowie Personen, die nicht voll geschäftsfähig sind.
(3) Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt, indem die teilnahmeberechtigte Person die Gewinnspielfrage
beantwortet und in das Online-Teilnahmeformular ihren vollständigen Namen (Vor- und Nachnamen),
ihre Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort), ihre E-Mail-Adresse, ihre Telefonnummer
und ihre ELE Card Kartennummer eingibt und anschließend durch Setzung jeweils eines Häkchens die
Kenntnisnahme der vorliegenden Teilnahmebedingungen bestätigt, der Nutzung ihrer personenbezogenen
Daten im Rahmen des Gewinnspiels zustimmt und auf „Jetzt teilnehmen“ klickt.
(4) Die Gewinnspielteilnahme ist nur einmal pro teilnahmeberechtigter Person möglich. Eine Mehrfachteilnahme erhöht nicht die Gewinnchance, da jede teilnahmeberechtigte Person nur einmal in die Verlosung aufgenommen wird.
(5) ELE behält sich das Recht vor, Personen, die sich durch den Einsatz von Hilfsmitteln oder durch sonstige
Manipulation der Chancengleichheit Vorteile verschaffen, bei der Teilnahme falsche Angaben machen
oder in sonstiger Weise gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, von der Teilnahme auszuschließen.
ELE ist in derartigen Fällen berechtigt, den Gewinn – auch nachträglich – abzuerkennen oder
zurückzufordern.
§ 3 Durchführung und Abwicklung
(1) Die Auslosung der Gewinner*innen erfolgt am 11.07.2024. An der Verlosung nehmen alle Personen
teil, die bis zum 10.07.2024 per Online-Teilnahmeformular an dem Gewinnspiel teilgenommen haben
und zur Teilnahme an der Verlosung berechtigt sind. Alle Gewinner*innen erhalten von ELE je zwei
Karten für den LaOla-Club in der VELTINS-Arena, gültig für eines der drei Taylor Swift-Konzerte am
17.07., 18.07. oder 19.07.2024.
(2) Die Gewinner*innen erklären sich damit einverstanden, namentlich auf www.elecard.de veröffentlicht
zu werden.
(3) Die Festlegung, für welchen der drei Konzerttermine ein Gewinner/eine Gewinnerin Karten erhält, obliegt
allein ELE. Die Auswahl eines anderen als des durch ELE festgelegten Termins ist nicht möglich.
(4) Die Eintrittskarten zur Veranstaltung werden von einem Dienstleistungsunternehmen oder einem von
diesem beauftragten dritten Unternehmen an die vom Gewinner/von der Gewinnerin im Online-
Teilnahmeformular angegebene Postadresse versendet. Die Lieferung erfolgt innerhalb der Bundesrepublik
Deutschland frei Haus.
(5) Der Anspruch auf einen Gewinn verfällt, wenn die Übermittlung des Gewinns aus Gründen, die in der
Person des Gewinners/der Gewinnerin liegen, nicht rechtzeitig zu Beginn der Veranstaltung erfolgen
kann.
(6) Mit Annahme und Einlösung des Gewinns unterliegt der Gewinner/die Gewinnerin den Geschäftsbedingungen des FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e. V. sowie der Grundstücks- und Stadionordnung der VELTINS-Arena.
(7) Die An- und Abreise zur Veranstaltung sind nicht Bestandteil des Gewinns. Sämtliche Kosten für die An- und Abreise sowie gegebenenfalls anfallende Kosten für die Inanspruchnahme von Leistungen, die
nicht Bestandteil des Gewinns sind, beziehungsweise über den darin enthaltenen Leistungsumfang
hinausgehen (z. B. Garderobe, zusätzliche Speisen und Getränke etc.), sind von den Gewinner*innen
selbst zu tragen.
(8) Eine Barauszahlung des Gewinns oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist in keinem Fall möglich.
(9) Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz kann nicht abgetreten werden.
§ 4 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
ELE behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu
beenden, insbesondere dann, wenn aus technischen oder sonstigen Gründen eine ordnungsgemäße und
chancengleiche Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige
Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers/einer Teilnehmerin verursacht wurde, kann ELE von
dieser Person den ihr hierdurch entstandenen Schaden ersetzt verlangen.
§ 5 Haftung
(1) Mit Aushändigung des Gewinns geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Gewinner/die Gewinnerin über und ELE wird von jeglicher diesbezüglicher Haftung frei.
(2) ELE tritt im Zeitpunkt des Gefahrübergangs alle Gewährleistungsrechte an den jeweiligen Gewinner/die
jeweilige Gewinnerin ab und haftet nicht für Mängel an dem verlosten Gewinn. ELE wird jedoch, soweit
möglich, bei der Regulierung von Gewährleistungsansprüchen behilflich sein. §§ 521 und 523f.
BGB bleiben unberührt.
(3) ELE haftet nicht für die Folgen einer berechtigten Änderung des Gewinns (z. B. durch Verlegung der
Veranstaltung auf einen anderen Termin) oder einer berechtigten Absage durch den Veranstalter.
§ 6 Sonstiges
(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(2) Ausschließlich anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist
Gelsenkirchen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder nachträglich unwirksam werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit und Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.